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Ratgeber

Recht - Vor dem Kauf eines Hundes

Vor dem Kauf eines Hundes sind Sie verpflichtet, ihre Sachkunde in Hundehaltung und Umgang mit Hunden nachzuweisen. Beschäftigen Sie sich also zuerst ausgiebig mit dem Wesen von Hunden, ihren Eigenheiten, ihren Bedürfnissen.

Fragen Sie sich, ob sie bereit und fähig sind, ihrem Hund eine konsequente Erziehung zu geben. Das müssen Sie, denn sonst fehlen klare Regeln und der Hund kann in unserer dicht besiedelten Umwelt zum Problem werden.

Und sind Sie bereit, sich in den nächsten 10 bis 15 Jahren um Ihren Hund zu kümmern? Dazu gehören täglich ausgiebige Spaziergänge sowie spielen mit dem Hund. Dazu gehört aber auch das Beobachten Ihres Hundes, die Korrektur von problematischen Verhaltensweisen und die Pflege, wenn der Hund krank wird.

Denken Sie auch an die Kosten, die ein Hund verursacht: Der Anschaffungspreis ist dabei noch das Wenigste: Hunde brauchen täglich ihr Futter, sie brauchen Zubehör, sie brauchen von Zeit zu Zeit den Tierarzt - zum Beispiel für Wurmkuren und Impfungen.

Auf keinen Fall soll ein Hund ein Geschenk sein, das aus einer Laune heraus gemacht wird - zum Beispiel einem Kind. Kinder werden schnell grösser und somit ändern ihre Interessen doch der Hund will weiter betreut werden. Leben Sie in stabilen Verhältnissen, sodass Sie den Hund voraussichtlich noch in 10 Jahren versorgen können? Was ist, wenn Sie umziehen? Was ist, wenn Sie eine andere Stellung annehmen, die Ihnen weniger Zeit lässt?

Kaufen Sie einen Hund bei einem Hundezüchter, zu dem Sie Vertrauen haben oder in einem Tierheim. Besuchen Sie den Hund, den Sie kaufen möchten vorgängig mehrmals und machen Sie sich mit ihm vertraut. Schliesslich möchten Sie das Tier, mit dem Sie nachher viele Jahre verbringen, genau kennen. Die Tierschutzverordnung schreibt vor: Hundehalterinnen und Hundehalter müssen vor dem Erwerb eines Hundes einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend der Haltung von Hunden und dem Umgang mit ihnen erbringen. Davon ausgenommen sind Personen, die nachweislich bisher einen Hund gehalten haben. Innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb eines Hundes ist der Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.

Text: Bundesamt für Veterinärwesen BVET


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