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Ratgeber

Recht - Strassenverkehrsrecht & Tierschutz

Tiere sind beim Transportieren so zu verladen, dass sie den Fahrzeuglenker nicht behindern können. Entsprechend den Tierschutzvorschriften sind sie vor Kälte, übermässiger Sonnenbestrahlung, Nässe und Wind zu schützen.

Fahrzeugführern ist das Lenken des Fahrzeugs und gleichzeitige Führen von Tieren grundsätzlich untersagt. Erwachsene Radfahrer dürfen jedoch gemäss Art. 71 Abs. 1 VRV mit der gebotenen Vorsicht einen Hund an der Leine führen. Mit Vorteil werden Hunde auf der rechten Seite des Fahrrades geführt, was aber nicht vorgeschrieben ist.

Auf Motorrädern und Fahrrädern dürfen Tiere nur in Käfigen oder Körben befördert werden.

Der Hunderatgeber.ch dankt Herrn Daniel Jung für die Zusammenarbeit und das zur Verfügung gestellte Material.


Daniel Jung 8552 Felben-Wellhausen