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Ratgeber

Recht - Tierseuchenbestimmungen

Neue Kennzeichnungspflicht aller Hunde

Seit 2006 müssen Welpen von einem Tierarzt mit einem Chip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert werden.

Damit sind seit 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert. Der Bundesrat möchte mit der Markierungspflicht Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtern.

Tollwutschutzbestimmungen

Basierend auf der Tierseuchenverordnung des Bundes kann das kantonale Veterinäramt Verfügungen erlassen, welche dem Hundehalter Einschränkungen erlassen. So müssen in Tollwutschutzzonen Hunde in und entlang von Wäldern an die Leine genommen werden.

Kadaverbeseitigung

Tote Hunde dürfen nicht einfach im Freien deponiert oder vergraben werden.
Beachte aber:
Die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten gestattet das Vergraben einzelner kleiner Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf privatem* Grund.
(* nicht auf öffentlichem Grund, sonst Probleme mit Gewässerschutz- oder Abfallgesetz!)

Der Hunderatgeber.ch dankt Herrn Daniel Jung für die Zusammenarbeit und das zur Verfügung gestellte Material.


Daniel Jung 8552 Felben-Wellhausen