Die PO regelt die Anforderungen für die Prüfungen, damit diese einheitlich durchgeführt und bewertet werden. Die Abläufe sowie Punktevergebung, bzw. Abzüge, sind in der PO genau beschrieben. Die gestellten Aufgaben sind in verschiedene Klassen bzw. Schwierigkeitsstufen eingeteilt. Für die in der Schweiz stattfindenden Prüfungen, gelten die Vorgaben der PO, welche vom Schweizerischen Kynologischen Verein bestimmt wurden. Anträge auf Änderungen, können von der TKGS (Technische Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen) oder von Vereinen eingereicht werden. Änderungen können erst nach Genehmigung des Zentralvorstandes und durch Annahme der Mitglieder, anlässlich der Generalversammlung, vorgenommen werden.
Die Prüfungsordnung regelt die Kategorien Begleit-, Vielseitigkeit-, Sanitäts-, Fährten-, sowie Lawinen- und Katastrophenhund.
Erhältlich
ist die PO beim Materialverwalter der TKGS
Josef
Meychtry, E-Mail: sep48@bluewin.ch
Im Hunderatgeber.ch unter der Rubrik Sport + Dienst finden Sie die Erläuterungen zu den einzelnen Sportarten.